Private PKW im Einsatz

 
 

Kurz & knapp: Was Sie wissen sollten

 

  • Feuerwehrleute müssen den Stützpunkt meist zunächst mit ihrem Privat-PKW anfahren.
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  • Sonderrechte stehen Feuerwehrleuten im dringenden Einsatzfall gesetzlich zu, unabhängig vom genutzten Fahrzeug (§ 35 StVO).
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  • Unterschiede bestehen erst beim Wegerecht, das sogenannte Recht auf freie Bahn steht nur Einsatzfahrzeugen mit Signalanlage zu (§ 38 StVO).
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  • Ein schnelles Vorankommen sollten Sie als Verkehrsteilnehmer der Feuerwehr im eigenen Interesse ermöglichen, egal ob Privat- oder Einsatzfahrzeugen.

 

 

Bei einem Einsatz muss es natürlich sowohl bei Berufs- als auch bei Freiwilligen Feuerwehren schnell gehen. Zum Wohl der Bürger machen sich bei einem Alarm in Waldenburg einige Feuerwehrleute sofort auf den Weg zum Stützpunkt, in welchem die für den Einsatz notwendige Ausrüstung und die Einsatzfahrzeuge untergebracht sind. Daher ist meist zunächst eine Anfahrt mit dem Privat-PKW notwendig.

 

Die Rechtslage

Jeder Feuerwehrangehörige befindet sich ab Alarmierung im Einsatz und fährt nach § 35 StVO mit Sonderrechten. Da der Gesetzestext ganz allgemein von der Institution “die Feuerwehr” spricht, sind Privatfahrzeuge laut Rechtsexperten von dieser Gesetzgebung genauso umfasst wie Dienstfahrzeuge. Umgangssprachlich werden Blaulicht und Martinhorn “Sonderrecht” genannt – rechtlich ist das aber nicht ganz richtig, weil diese Instrumente eher dem Wegerecht zuzuordnen sind.

Privatfahrzeugen steht das Wegerecht aufgrund der fehlenden Signalanlage nicht zu. Um aber den Einsatz kenntlich zu machen, nutzen manche Feuerwehrleute einen Dachaufsetzer mit der Aufschrift „Feuerwehr im Einsatz“.

Quelle: www.adac.de

 
 

Private PKW schnell unterwegs

Die gerade in Waldenburg oft besonders großen Anfahrtswege und die meist unklare Lage am Einsatzort führen teilweise dazu, dass sich die Kräfte auch im privaten PKW dafür entscheiden, ihre Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch zu nehmen und etwas schneller zu fahren.

Bitte beachten Sie hierbei, dass dies keineswegs aus Spaß oder Rücksichtslosigkeit geschieht, sondern viel eher aufgrund eines Einsatzes und des enormen Zeitdrucks, unter dem die Kräfte stehen.

Auch bei solchen Einsatzfahrten ist es Einsatzkräften allerdings nicht gestattet, andere Verkehrsteilnehmer zu nötigen oder gar in Gefahr zu bringen. Daher sind zu große Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht erlaubt – weder mit Privatfahrzeug noch mit Einsatzfahrzeug.

 
 

Platz machen für private PKW im Einsatz?

Das „Platz machen“ durch andere Verkehrsteilnehmer für Privatfahrzeuge der Feuerwehrleute ist nur freiwillig. Denken Sie aber daran, dass auch Sie der Mensch in Not sein könnten, zu dem die Feuerwehr alarmiert wurde, der auf ein schnelles Eintreffen der Einsatzkräfte hofft: Ermöglichen Sie den Einsatzfahrzeugen und den – soweit ersichtlich – im Einsatz befindlichen Privatfahrzeugen ein schnelles Vorankommen im Straßenverkehr, z.B. durch „Platz machen“, aber auch durch Mitdenken und entsprechendes, ruhiges Handeln.

 
 

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