Blaulicht und Martinhorn

 
 

Kurz & knapp: Was Sie wissen sollten

 

  • Nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinhorn, müssen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen.
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  • Sie sollten nicht anhalten oder rechts ran fahren, wenn Sie das Einsatzfahrzeug dadurch blockieren.
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  • Prinzip Rettungsgasse: Bei mehrspurigen Straßen müssen die linke Spur nach links und die restlichen Spuren nach rechts ausweichen.
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  • Blaulicht und Martinhorn sind für die Feuerwehr rechtlich verpflichtend – die gesamte Einsatzfahrt lang.

 

 

Freie Bahn schaffen für Einsatzfahrzeuge

Wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinhorn nähert, müssen Verkehrsteilnehmer laut Gesetz „sofort freie Bahn […] schaffen“ (§ 38 StVO). Ansonsten droht neben Bußgeld und Punkten inzwischen auch ein Fahrverbot. Denken Sie aber auch daran, dass auch Sie der Mensch in Not sein könnten, zu dem die Feuerwehr alarmiert wurde, der auf ein schnelles Eintreffen der Einsatzkräfte hofft.

Nicht immer schafft das gängige “rechts ran fahren” die gesetzlich geforderte freie Bahn: Es gibt Situationen, in denen Autofahrer dadurch eher zum Hindernis werden. Um den Einsatzfahrzeugen ein schnelles Vorankommen zu ermöglichen, können folgende Fragen helfen: Woher kommt das Einsatzfahrzeug? Wohin will es? Bin ich im Weg? Achten Sie darauf, wohin das Einsatzfahrzeug will (Blinker!) und fahren Sie nur dann mit gesetztem Blinker rechts ran, wenn Sie das Einsatzfahrzeug dadurch nicht blockieren.

 

Lautes Martinhorn – Muss das wirklich immer sein?

Nach § 38 StVO hat ein Feuerwehrfahrzeug nur dann das Wegerecht (andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen) wenn sowohl Blaulicht als auch Martinhorn eingeschaltet sind. Ist das Horn bei einer Einsatzfahrt ausgeschaltet und es kommt zu einem Unfall, muss der Fahrer der Feuerwehr mindestens mit einer Teilschuld rechnen. Die Fahrer sind daher dazu angehalten, die gesamte Einsatzfahrt mit Blaulicht und Sondersignal zu fahren.

Trotzdem fahren einige der Fahrer nachts teilweise nur mit Blaulicht – und nehmen damit aus Rücksicht auf die schlafenden Mitbürger ein physisches und strafrechtliches Risiko in Kauf. Einen Lautstärkeregler besitzen die Signalhörner übrigens nicht.