FAQs

  • Bereitschaft, anderen Menschen zu helfen und sich beim Alarm unverzüglich zum Feuerwehrgerätehaus zu begeben, sofern man nicht verhindert oder zu weit entfernt ist
  • Mindestalter 17 Jahre (Einsatzdienst ab 18 Jahren)
  • Gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst (dazu zählen zunächst keine speziellen gesundheitlichen Anforderungen)
  • Keine Vorstrafen
  • Bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten werden nicht vorausgesetzt
  • Erst in weiterführenden Aufgaben und Ausbildungen nehmen die Voraussetzungen zu (z.B. spezielle ärztliche Untersuchung für Atemschutztauglichkeit). Diese werden allerdings alle auf freiwilliger Basis absolviert.
Pflichten, die man mit dem Eintritt in die Feuerwehr übernimmt, sind
  • die Teilnahme an der 70-stündigen Grundausbildung, die alle Feuerwehrleute absolvieren.
  • die regelmäßige Teilnahme an den Übungsdiensten (ca. 12 Mal im Jahr, meist Dienstagabend), triftige Entschuldigungen für einzelne Dienste werden aber akzeptiert.
  • mit 18 Jahren die Teilnahme am Einsatzdienst (sofern keine wichtigen Gründe oder die Entfernung dagegen sprechen). Bei durchschnittlich 30 bis 40 dringlichen Einsätzen pro Jahr hält sich dieser Zeitaufwand in Waldenburg aber in Grenzen.
Möglich sind auch diverse Zusatzleistungen, die aber alle freiwillig sind:
  • Besuch von Lehrgängen und Fortbildungen
  • Teilnahme an sog. Sonderdiensten für Sonderthemen
  • Teilnahme an kameradschaftlichen Events
  • Mitarbeit bei z.B. organisatorischen Themen, Verwaltung und Wartung der Ausrüstung, Betreuung der Jugendfeuerwehr
Bevor Feuerwehrleute überhaupt in den Einsatz dürfen, werden sie praktisch und psychisch darauf vorbereitet, was im Einsatz alles auf sie zukommen kann. Daher kann man sich leicht bereits vorher überlegen, was man sich nicht zutraut, sofern z.B. physische oder gesundheitliche Aspekte dagegen sprechen, und dies mit den Führungskräften absprechen. Im Einsatz lösen auch Absprachen mit den Teamkollegen solche Probleme, denn keiner kann alles und Feuerwehrleute ergänzen sich gegenseitig. Abneigungen sind menschlich und keinem ist geholfen, wenn der Retter selbst zum Opfer wird.
Die Feuerwehrleute in Waldenburg sind es schlicht gewohnt, dass immer mal wieder jemand Neues vorbeischaut. Nicht jeder, der mal vorbeischaut, tritt dann auch in die Feuerwehr ein, weshalb die Erwartungen zu Beginn gleich null sind. Auch wenn jemand dann eintritt, steigen die Erwartungen ohne absolvierte Lehrgänge und Einsatzerfahrungen nicht. Die Waldenburger Führungskräfte setzen im Einsatz jeden maximal seinem Ausbildungsstand entsprechend ein.
Selbst bei Alarm darf die Aufsichtspflicht über die eigenen Kinder nicht verletzt werden, daher herrscht Verständnis, wenn Mitglieder dadurch teilweise nicht zum Einsatz erscheinen (können).
Vorteil für das Privatleben: Mit den Erfahrungen aus der Feuerwehr lernt man, Gefahren im privaten Bereich besser einschätzen zu können. Feuerwehrleute handeln als Ersthelfer bei einem Notfall ruhiger, überlegter und vor allem professioneller als der durchschnittliche Bürger. Schon beim Notruf kann ein Feuerwehrmann präzisere Angaben zum Notfall machen, was dazu führt, dass schneller die richtigen Einsatzmittel alarmiert werden.
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, freiwillige Feuerwehrleute bei einem dringlichen Einsatz freizustellen und erhält von der Gemeinde auf Antrag eine Kostenerstattung. Wie bei anderen wichtigen Beschäftigungen akzeptiert die Feuerwehr aber auch, wenn man bei der Arbeit gebunden ist.
Grundsätzlich entstehen für Mitglieder keine Kosten. Auch die Freiwilligen unter den Feuerwehrleuten bekommen von ihren Gemeinden die Dienst- und Einsatzkleidung gestellt sowie die entsprechenden Lehrgänge und Fortbildungen finanziert. Einen Monatsbeitrag oder Ähnliches gibt es bei der Feuerwehr Waldenburg nicht.
  • Jährliches Sommerfest oder Ausflug
  • Jährliche Neujahrsfeier
  • Diverse Besichtigungen
  • Organisation der Maibaumhocketse